| Eigengefahr |
| Die Gefahr, die sich unmittelbar aus dem versicherten Objekt ergibt. Eigengefahren können z. B. die Bauweise, der Betrieb, der Inhalt, oder der Ort, an dem sich die versicherte Sache befindet sein. Siehe auch Fremdgefahr. |
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| Eigengefahr |
| Die Gefahr, die sich unmittelbar aus dem versicherten Objekt ergibt. Eigengefahren können z. B. die Bauweise, der Betrieb, der Inhalt, oder der Ort, an dem sich die versicherte Sache befindet sein. Siehe auch Fremdgefahr. |
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