| Eigene Aktien |
| Aktien, die sich im Eigentum der eigenen Aktiengesellschaft befinden. Der Erwerb von Eigenaktien ist in der Bundesrepublik Deutschland zwar grundsätzlich verboten, doch erlaubt § 71 des Aktiengesetzes einige Ausnahmen (z. B. zum Erwerb zur Abfindung von Aktionären oder bei Gesamtrechtsnachfolge). |
