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Eigene Aktien
Aktien, die sich im Eigentum der eigenen Aktiengesellschaft befinden. Der Erwerb von Eigenaktien ist in der Bundesrepublik Deutschland zwar grundsätzlich verboten, doch erlaubt § 71 des Aktiengesetzes einige Ausnahmen (z. B. zum Erwerb zur Abfindung von Aktionären oder bei Gesamtrechtsnachfolge).
 
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