| Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung |
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Eine lange Tradition in Deutschland hat die im Jahre 1883 von Bismarck eingeführte soziale Absicherung im Krankheitsfall. Daraus hat sich die heutige gesetzliche Krankenversicherung entwickelt, in der ca. 90 % der in deutschland lebenden Bevölkerung einbezahlt und versichert ist. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Sie sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich Selbst Verwalten. Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, sorgt dafür, im Falle einer Krankheit, unabhängig vom Alter, eine medizinische Versorgung bekommt. Fast alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind Pflichtversichert, da Sie nicht über die Beitragsbemessungsgrenze kommen um sich privat abzusichern. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2009 bei monatlich 3.675,- EUR. Jeder Versicherte kann zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen, egal was er Verdient oder als was er Arbeitet. Eine Ausnahme bilden die berufsständischen Krankenkassen wie z.B. die Landwirtschaftliche Krankenkassen, Künstlersozialkasse. Im Gegensatz zu den privaten Krankenkassen, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen keinem Versicherungsberechtigten die gesetzliche Krankenversicherung verweigern. Das ganze System der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip. Der Beitrag, der in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt wird, richtet sich nach dem Verdienst des einzelnen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Beitrag. Im Gegensatz zu der privaten Krankenversicherung, haben das Alter, das Geschlecht und der Gesundheitliche Zustand, keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Eine Zusätzliche Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist die Familienversicherung, in der der Lebenspartner oder Lebenspartnerin und die Kinder mitversichert sind, solange diese nicht ein eigenes Einkommen über 350 € im Monat haben und somit selbst Versicherungspflichtig werden. © Autor: Benjamin Hohmann |
