VVG-Reform steht
Längst überfällig ist die Reform des Versicherungsvertrags-Gesetzes (VVG), nun stehen die Änderungen fest. Besonders für die Versicherungsnehmer soll sich einiges zum Guten ändern. So müssen künftig Abschlusskosten anders und deutlicher dargestellt werden. Auch müssen bei Anträgen auf Kranken-, Leben- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen nur noch die Gesundheitsfragen beantwortet werden, die konkret gestellt wurden. Bislang konnte der Versicherer sich häufiger auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen, wenn der Kunde nicht alles angab.
Autor: Dipl.-Kfm. Hartmut Wiesner e.K.
