PKV: nicht kostendeckend ist der Basistarif
Jetzt ist klar: Gegen Teile der Gesundheitsreform werden die privaten Krankenversicherungen (PKV) in Karlsruhe klagen. Ein Dorn im Auge ist vor allem der Basistarif für die Privatversicherungen.
Für eine juristische Auseinandersetzung hat man sich entschieden: in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht werden 47 der 48 im Verband der PKV organisierten Mitglieder klagen. Für nicht verfassungsgemäß halten sie Teile der Gesundheitsreform. Betont gelassen bleibt noch das Bundesgesundheitsministerium. Es heißt, man habe schließlich alle Schritte der Reform juristisch prüfen lassen. Die Chancen stehen allerdings gar nicht mal so schlecht, dass Teile der Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern werden.
