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Die Qual der Wahl für den gesetzlich Versicherten

29. Juni 2007

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten seit 1. April ihren Versicherten neue Wahltarife an:
 Hausarzttarife, die die Arztwahl einschränken und dafür eine geringe Beitragsrückerstattung vorsehen.
Chronikertarife,wer sich in ein solches Programm einschreibt bekommt eine kleine Prämie, muß sich aber auch zu regelmäßigen Arztbesuchen verpflichten.
Selbstbehalttarife, die entweder eine Ermäßigung bei den Zuzahlungen oder einen Beitragsnachlass ermöglichen. Beispiel: 300 Euro Selbstbehalt und dafür 240 Euro weniger Beitrag.
Geld-zurück-Tarife:für Gutverdiener, die dann aber außer Vorsorge keine Kassenleistungen beanspruchen dürfen.
Kostenerstattungstarife: man geht nicht mehr mit der Chipkarte zum Arzt, sindernerhält eine Rechnung wie ein Privatpatient und reicht diese dann bei seiner Kasse ein. Die Kassen erstattet allerdings nur einen Teil der Kosten und man benötigt dann eine private Zusatzversicherung.
Naturheilmittel-Tarife: gegen eine Zusatzprämie sind  entsprechende Arzneimittel und Behandlungen eingeschlossen.
Nur die ersten beiden gehören zu den Pflichtangeboten, die jede Kasse machen muß. Wer sich für einen der anderen Wahltarife entscheidet, ist dann für 3 Jahre an diese Kasse gebunden, selbst dann, wenn diese ihren Beitrag erhöht.
Man sollte deshalb abwarten, denn in den nächsten 2 Jahren wird es weiter zu Beitragserhöhungen bis über 15 % kommen und die Entscheidungsfreiheiten der Kassen werden mehr und mehr in einer einheitlichen Staatsmedizin aufgehen.

Autor: Lothar von Helden

Mit Allergien in die Private Krankenversicherung?

21. Mai 2007

Es ist für Arbeitnehmer nicht selbstverständlich, sich privat zu versichern. Wer darf, steht vor der nächsten Hürde: Der Gesundheitszustand. Die Fragen im Antrag sollten genauestens beantwortet werden, weil der Versicherer sonst später den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn z. B. Erkrankungen verschwiegen wurden. Wenn aber alle Erkrankungen genannt werden, besteht die Gefahr, dass man abgelehnt wird oder sehr hohe Beitragszuschläge verlangt werden. Dennoch ist es immer vom individuellen Zustand der Person und der Annahmepolitik des Versicherers abhängig ob und wie jemand versichert wird. Hier sollte der Verbraucher unbedingt die Hilfe eines unabhängigen Versicherungsmaklers nutzen, weil nur er den Überblick über den Markt hat und nicht darauf angewiesen ist, eine bestimmte Versicherung zu verkaufen.

Autor: Dipl.-Kfm. Hartmut Wiesner e.K.

Gesundheitsreform ab 01.04.2007 - Bei den Vorsorgeuntersuchungen ändert sich dennoch erstmal gar nichts

9. Mai 2007

Ab 01. April sollen die sog. empfohlenen Impfungen als Pflichtleistungen in die Satzungen der Krankenkassen aufgenommen werden. Gute Krankenkassen haben die Früherkennungsuntersuchungen allerdings schon bisher bezahlt.
Eine fragwürdige Regelung ist die Koppelung an die Zuzahlungsgrenze von 1% des Einkommens. Wer anstelle der normalen 2%-Grenze die niedrigere 1%-Grenze bekommen will, muss an den vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Wer dies nicht tut und dann an einer Krankheit leidet, für die es Früherkennung gibt, muss den höheren Anteil seines Einkommens an Zuzahlungen aufbringen. Welche Vorsorgeuntersuchungen hierzu gehören, wird erst in den nächsten Monaten durch den gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Dieser Ausschuss muss zunächst klären, wie gut die heutigen Früherkennungsuntersuchungen sind. Nur wenn deren Qualität feststeht, kann man die Koppelung zwischen dem Verhalten des Einzelnen und der finanziellen Belastung errichten und das wird frühestens 2008 feststehen. Das Ziel, mehr für Prävention zu tun, rutscht also in weite Ferne und zeigt einmal mehr die Fragwürdigkeit des neuen Reformgesetzes. Für Prävention hätte die Regierung rasch viel mehr erreichen können, wenn sie die sog. Primärprävention gestärkt hätte, etwa den Kampf gegen Rauchen und Übergewicht.

Autor: Lothar von Helden

8 von 36 sind dabei

9. Mai 2007

Schätzungsweise 36 Mio. Menschen in Deutschland haben einen Anspruch auf eine Förderung durch eine Riester Rente. Bis Ende 2006 haben aber erst ca. 8 Mio. Menschen einen solchen Vertrag abgeschlossen. Die Regeln sind einfach: Bei Arbeitnehmern müssen 3 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Davon dürfen aber die Förderungen abgezogen werden (Erwachsene 114 €, Kinder 138 €). Der Restbetrag muss dann pro Jahr in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, um die volle Förderung zu bekommen. Während für Ältere eher Banksparpläne die günstigere Alternative sind (wegen niedrigerer Kosten), sollten Jüngere verstärkt auf fondsbasierte Produkte setzen, weil Fonds über lange Zeiträume beachtliche Renditen erwirtschaften können.

Autor: Dipl.-Kfm. Hartmut Wiesner e.K.

3-Jahres-Frist-Stichtag

8. Mai 2007

Wer am 01.01.2007 als Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, weil er oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann noch in die private Krankenversicherung umsteigen. Die Kündigung muss der GKV bis zum 19.01.2007 zugegangen sein. Vorher sollte natürlich bereits der private Vertrag beantragt und policiert sein. Dach dem 19. Januar kann nur noch in die PKV, wer als Arbeitnehmer 3 Jahre nacheinander oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat. Selbständige und Beamte sind von der Regelung nicht betroffen.

Autor: Dipl.-Kfm. Hartmut Wiesner e.K.

Mit Einführung des Gesundheitsfonds 2009 wird der Wettbewerb der Gesetzlichen Krankenkassen auf ein Minimum reduziert

30. April 2007

Die bisherige Praxis von gesetzliche Versicherten, von einer teuren zu einer günstigeren Kasse zu wechseln, wird damit bald der Vergangenheit angehören. Mit Einführung des sog. Gesundheitsfonds gibt es nur noch einen einheitlichen Beitragssatz. Preisunterschiede wird es dann noch über sog. Zusatzprämien geben. Diese Extrazahlung darf jedoch nicht mehr als 1% des beitragspflichtigen Monatseinkommens betragen – derzeit höchstens € 35,63. Dieser einheitlich festgelegte Beitragssatz konterkariert zudem auch Regierungspläne, welche ab 1.4.2007 Kassen erlauben, Versicherten Verträge mit eingeschränkter Arztwahl anzubieten. Mögliche Einsparungen werden jedoch auf die o.g. Zusatzprämie minimiert. Selbst auf die Möglichkeit einer – wenig transparenten – nachträglichen Beitragsrückerstattung dürften sich nur noch wenige Kassen einlassen – den komplizierten Ausgleichsmechanismen (aktuell der sog. Risikostrukturausgleich) sei Dank. Diese führen nach wie vor dazu, daß es für eine Krankenkasse gar nicht wirklich interessant ist, finanziell effizient zu arbeiten. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds können die Versicherungsnehmer aus den Kassen mit hohen Beitragssätzen und Zuzahlungen auch unterm Jahr in Kassen mit niedrigeren Beitragssätzen wechseln, was dann sukzessive zu einer „Einheitskasse“ führen dürfte. Aber der Mensch ist träge. Wie viele haben auch heute noch Sparbuch und Bausparvertrag!

Autor: Lothar von Helden

Krankheitskosten steigen mit dem Alter überproportional

20. April 2007

Wenn die Menschen dank des medizinisch-technischen Fortschritts immer länger leben, wird Gesundheit dann insgesamt teurer oder nicht ?
Nach der “Kompressionsthese” gewinnen die Menschen zusätzliche Lebenszeit bei guter Gesundheit. Die empirische Untersuchung des WIP(Wissenschaftliches Institut der PKV) spricht allerdings eindeutig für die “Medikalisierungsthese”. Demnach zeigt sich in allen Altersklassen eine stetige Erhöhung der Krankheitskosten. Das gilt auch für die zusätzlichen Lebensjahre.
Das werden die gesetzlichen Krankenversicherungen besonders stark zu spüren bekommen, weil sie über keinerlei Altersrückstellungen verfügen. Im Gegensatz zur PKV ist die Kostenunterdeckung bei den gesetzlich versicherten Rentnern besonders hoch und dieser Faktor verstärkt sich in den kommenden Jahren aufgrund der bekannten demographischen Veränderung.

Autor: Lothar von Helden

Kassenbeiträge steigen weiter

16. April 2007

Auf einen Schlag haben gleich mehrere Krankenkassen die Beiträge erhöht, die AOK Saarland steigt sogar um 1,2 % und liegt nun als Deutschland teuerste Krankenkasse bei 15,8 %. Dass die Gesundheitsreform eine Kostenentlastung mit sich bringt, bezweifeln nun auch schon die Kassen selbst, so schreibt die Gmündener Ersatzkasse (GEK) „Leider lässt die geplante Gesundheitsreform für 2007 keine spürbare Entlastung auf der Kostenseite erwarten“.

Autor: Dipl.-Kfm. Hartmut Wiesner e.K.

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