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Das Solidarprinzip auf der schiefen Ebene

10. August 2007

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und ihr nahestehende Kreise betonen häufig, dass die gesetzliche allein eine solidarische Krankenversicherung sei. In einer solidarischen Versicherung werden Ungleichheiten der einzelnen Versicherungsnehmer beitragsmäßig umverteilt.

Seitdem der Bund aus Steuermitteln gem. § 221 SGB V pauschale Zuschüsse für “versicherungsfremde Leistungen” leistet, wird der Solidarausgleich partiell aus der KV ausgelagert. Im Jahr 2006 waren das 4,2 Mrd. Euro. In der öffentlichen Diskussion wird der Staatszuschuss v.a damit begründet, die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder aus Steuermitteln zu finanzieren. Es ist in höchstem Maße zweifelhaft, in einem umlagefinanzierten Sozialversicherungssystem, das auf nachwachsende Beitragszahler angelegt ist, ausgerechnet die beitragfreie Mitversicherung von Kindern als versicherungsfremd anzusehen.

Auch kartellrechtlich und europarechtlich gerät das Solidarprinzip auf die schiefe Ebene. Die neuen Selbstbehalttarife individualisieren ein bislang kollektiv versichertes Risiko. Auch die Beitragsrückerstattungstarife schwächen den Solidarausgleich zwischen Alleinstehenden und Familien, sowie zwischen Gesunden und Kranken oder Jungen und Alten. Wenn also die solidarische Finanzierungslast schrittweise aus dem System ausgelagert wird, ist das System selbst nicht mehr solidarisch. Auch eine wettbewerblich handelnde Privatkrankenversicherung könnte eine solidarische Versicherung anbieten, wenn ihr der Solidarausgleich von der Gesamtheit der Steuerzahler abgenommen werden würde. Ein Sozialversicherungsmonopol brauchen wir dann nicht mehr, denn der Wettbewerb unter kartellrechtlicher Aufsicht des EuGH würde für die Versicherten effizientere Strukturen schaffen.
Autor: Lothar von Helden

Die Bevölkerung Deutschlands schrumpft weiter

3. August 2007

Ende 2006 lebten 82,3 Mio. Menschen in der Bundesrepublik. Aus Quellen des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass wir im Jahr 2050 nur noch 75, 1 Mio. Menschen sein werden.

Welche Auswirkungen das auf die Sozialversicherungssysteme, das Warenangebot, die Nachfrage, den Immobilienmarkt und vieles andere hat, kann man sich nur schwer vorstellen.

Hinzu kommt, dass sich der Anteil der Altersgruppe von 20 bis 60 Jahre von heute 46,3 Mio. auf 35,4 Mio. stark vermindern wird und gleichzeitig die Altersgruppe 60 Jahre und älter von 20 Mio. auf 27,6 Mio. steigen wird.

Seit 1991 gibt es jedes Jahr mehr Sterbefälle als Geburten. Wegen der Zuwanderer aus anderen Ländern konnte das Defizit bisher ausgeglichen werden. Doch seit 2003 reicht die Zuwanderung nicht mehr aus und die Gesamtzahl der Bevölkerung schrumpft insgesamt.

Wenn Sie jetzt die Wahl hätten, sich gesetzlich (Umlageverfahren) oder privat (Kapitaldeckungsverfahren) zu versichern, welches System bietet Ihrer Meinung nach in der Zukunft die größere Sicherheit, dass die Beiträge zur Finanzierung der Gesundheitskosten ausreichen?
Autor: Lothar von Helden

Für Kranke Menschen fehlt am Ende des Lebens das Geld

27. Juli 2007

Der Hauptgrung dafür, daß so viele Menschen ein Selbstbestimmungsrecht zum Sterben fordern liegt darin, daß tatsächlich eine medizinische Unterversorgung herrscht . Zwar haben viele Angst, im Alter jahrelang  einer Hightech-Medizin ausgeliefert zu sein, doch dieses Szenario betrifft nur wenige Fälle. Meist geht es nur um künstliche Ernährung und künstliche Beatmung, wobei gerade Magensonden oft gar nicht notwendig sind und nur zur Erleichterung des Pflegepersonals eingesetzt werden.

Doch um allen Menschen im Alter ein dauerhaftes Leben in Würde zu ermöglichen fehlt einfach das Geld. Und die Unterversorgung im gesetzlichen Umlagesystem nimmt laufend zu, da wir demographiebedingt eine immer größere Zahl an Menschen oberhalb 65 Jahre haben werden.

Wir brauchen eine Versorgungsgerechtigkeit innerhalb jeder Generation, d.h. daß aus den eigenen Vorsorgebeiträgen , ggf. durch Steuermittel aufgestockt, die Leistungsempfänger versorgt werden.

Wenn die Bezahlung ganz überwiegend den Kindern und Enkeln überlassen wird , wird sich die Zweiklassenmedizin verstärken. Der normale Kassenpatient bekommt dann ab einem bestimmten Alter keine Lebertransplantation mehr und daran wird kein Reformgesetz etwas ändern.
Autor: Lothar von Helden

PKV-Ombudsmannes Arno Surminski

20. Juli 2007

Seit kurzem liegt der Tätigkeitsbericht 2006 des PKV-Ombudsmannes Arno Surminski vor. Die Anzahl der zulässigen Beschwerden hat sich um 20% auf
3095 (ca. 13 pro Tag) erhöht, weil die Versicherer die angesetzten Gebührenpositionen kritischer überprüften. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 25 Wochen. Der Verteilungskampf um die finanziellen Ressourcen ist schärfer geworden. Im Bereich der stationären Zusatzversicherung /KHT ist das von den meisten Vermittlern vernachlässigte Thema “Gemischte Anstalten” mit 32% der Hauptstreitpunkt. Die Gesamt-Erfolgsquote beträgt nur 35,6% und ist weiter rückläufig. Das bedeutet nicht, daß die VN immer Recht hatten, sondern daß es in diesen Fällen teilweise ein Entgegenkommen des Versicherers gab. Man sieht, dass nur noch das geleistet wird, was schwarz auf weiß in den Bedingungen steht.
Durch die Vermittlerrichtlinie, die ab 22. Mai 2007 in Kraft tritt, kann der Kunde in Zukunft bei einem Vermittler relativ leicht Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn das Beratungsprotokoll, das er schriftlich erhält, keine Bedingungsanalyse enthält, sieht es für den Gelegenheitsvermittler ziemlich schlecht aus.

Autor: Lothar von Helden

Wettbewerbsstärkungsgesetz ? Monopolstrokturen werden befördert !

13. Juli 2007

Der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums forderte vergeblich, daß sich auch Krankenkassen an die Regeln des Kartellrechts halten müssen. Es gibt auch in Zukunft keinen echten Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen, er wird sogar durch die staatliche Lenkung in den wichtigsten Entscheidungsgremien weiter dezimiert. Der Paragraph 69 des SGB V nimmt weiterhin die Kassen vom Wettbewerbsrecht aus.
Wie sollen denn die ausufernden Gesundheitskosten gesenkt werden, wenn die Monopole der Anbieter nicht angegangen werden ?
Die Kassen sollen durchaus die Leistungen im Wege von Ausschreibungen beschaffen, das hört sich gut an. Aber durch das Verfahren werden auf Anbieterseite monopolistische Strukturen gefördert. Kurzfristige Kostenvorteile werden langfristig mit teuren Strukturnachteilen erkauft. Die Pharmabranche kann also wirtschaftlich schädliche Absprachen treffen, ohne daß sie befürchten muß, dafür bestraft zu werden.
Aktuelles Beispiel sind die Rabattverträge einiger AOKs mit Arneimittelherstellern. Mal abgesehen davon, daß immer noch der Arzt entscheidet, welches Medikament für den Patienten geeignet ist und sich hier wohl kaum von den Kassen gängeln lassen wird, gibt es schon Lieferschwierigkeiten bei den “BilligPharmaherstellern”.
Bald werden Arzneimittellisten bei den Patienten und den Ärzten kursieren, die bestimmte Hersteller empfehlen. Sobald die neue Struktur aufgebaut ist, werden unterlegene Hersteller Insolvenz anmelden und der Kuchen wird unter den verbliebenen aufgeteilt.  Je weniger Anbieter im Markt sind, und es gibt für viele Medikamente schon heute nur ganz wenige Hersteller, desto effektiver führen die ungehinderten Preisabsprachen zu einer langfristigen Verteuerung.
Das Bundeskartellamt hat weiterhin keine Rechtsmittel , um sowohl den AOKs, die 40 % des Pharmamarktes ausmachen, als auch den Pharma-Kartellen die rote Karte zu zeigen.

Autor: Lothar von Helden

Beitragsstabilität hat etwas mit richtiger Kalkulation zu tun

3. Juli 2007

Die FAZ vom 04.Mai stellt ganz richtig fest, daß gute Leistungen und billige Beiträge als Entscheidungskriterium für eine PKV nicht ausreichen. Mal abgesehen davon, daß die allermeisten Vermittler die Bedingungsunterschiede nicht sauber herausarbeiten, will der Kunde doch langfristig keine böse Überraschung mit permanent steigenden Beiträgen erleben.
Das Softwarehaus Morgen und Morgen hat jetzt die Beitragssteigerungen von mehr als 2400 PKV-Zarifen in den letzten 10 Jahren untersucht. Daneben wurde untersucht, ob die Prämien eher gleichmäßig steigen oder abrupt und dafür um so höher. Mit den in der Gesamtheit stabilsten Tarifen gänzten DEVK, Deutscher Ring, Hallesche, Conti und SDK. Am unteren Ende liegen Münchener Verein, HanseMerkur, Gothaer, Central und Mannheimer.
Woran liegt das ? Die Einschätzung zum Erkrankungsrisiko, also die Schadensstatistik ist für alle Krankenversicherer in Deutschland dieselbe. An einem falsch kalkulierten Risikobeitrag kann es nicht liegen. Also bleibt der zweitgrößte Posten des Beitrags, die Alterungsrückstellungen. Manche Tarife sehen deshalb so günstig aus, weil sie eine extrem niedrige Vorsorge für die Kosten im Alter enthalten.
Wenn die Kunden mit Dumpingprämien erst einmal angelockt sind, wird in den folgenden Jahren zwangsläufig über die Treuhänderanpassung (der bekommt dann den schwarzen Peter) der Beitrag kräftig erhöht. Einige Tarife rechnen sogar mit einer Abwanderung von bis zu 50 % der Kunden, die ihre Rückstellungen dann verlieren. (Die Abgangsordnung ist Bestandteil der Kalkulation).
Ich würde meinem Kunden nur einen der 5 beitragsstabilsten Versicherer der letzten 10 Jahre empfehlen. In zweiter Linie nehme ich das Bedingungsrating zur Hand, z.B. PKV-Lotse online 2.0 gemäß einer Prioritäten-Checkliste, die zuvor mit dem Kunden ausgefüllt wurde.

Autor: Lothar von Helden

Finanztest 4/2007: Zahnzusatzversicherungsvergleich ist ein Flop

29. Juni 2007

Was nützt ein Vergleich, der alle 21 verglichenen Tarife in der Kategorie “umfangreichen Leistungen” einheitlich mit einem schwarzen Punkt kennzeichnet ? Sind also alle gleich gut ? Auch daß sie alle bei Inlays und Impantaten eine  Leistung bringen(alle haben ein schwarzes Viereck) taugt nicht zur Differenzierung.
 Am Beitrag kann man die erheblichen Leistungsunterschiede leider auch nicht erkennen. Und nun ?
Bleibt noch der Prozentsatz von “erstattungsfähigen Betrag”. Schnell wird gerechnet, wieviel 85 % oder 50 % von 1800 € sind, dem Beispiel für ein Implantat .
Wer denkt, die Barmenia ist die beste liegt schwer daneben, weil nicht bewertet wird, daß die vorbereitenden chirurgischen Maßnahmen am Kieferknochen Monate vor dem eigentlichen Implantat ohne Kassenbeteiligung stattfinden. Von dem Rechnungsbetrag von ca. 1000 € sind für die Barmenia 60 % erstattungsfähig, und davon 85 % sind auf einmal 51 % ! Die anschliessende Funktionsanalyse wird überhaupt nicht geleistet, obwohl sie mehrere hundert Euro kosten kann. Auch für Rechnungsbeträge über dem Höchstsatz der GOZ wird nicht geleistet.
Schliesslich kann die Barmenia laut § 5, Absatz 2 MB/KK generell auf “angemessene” Beträge herabkürzen und hat mit der Aussage “Erstattung zu ortsüblichen Preisen” eine weitere wachsweiche Regelung, die dafür sorgt, daß sie alle Fäden in der Hand hat.
Demgegenüber hat der dent + des Deutschen Ringes keine versteckten Mängel und klare , kundenfreundliche Tarifaussagen. Die saubere Herausfilterung des eigentlichen Testsiegers anhand der Tarifinhalte scheint Finanztest offensichtlich zu überfordern. Aber es gibt ja  auch KV-Profis, die in die Tiefe gehen und entsprechene Vergleichsanalysen bereit halten.

Autor: Lothar von Helden

Warum sollten Alterungsrückstellungen in der PKV nicht mitgenommen werden dürfen ?

29. Juni 2007

Im System der privaten Krankenversicherung vererbt der Kunde seine AR, wenn er den Vertrag kündigt an die bestehende Versichertengemeinschaft. Dafür zahlt er währen der Vertragslaufzeit einen niedrigeren Beitrag.
Wenn ab 2009 in einem geringen Umfang AR mitgenommen werden können, nämlich der  Teil der auf den fiktiven Basistarif ab Alter 40 entfällt, wird das für die Gesellschaft zunächst keine Auswirkung haben, da sie gleichzeitig Zugänge und Abgänge hat.
Nachteilig für den einzelnen sind aber die insgesamt steigenden Abschluß-und Verwaltungskosten. Das betrifft eben auch Nicht-Wechsler.
Diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht wechseln können, müssen höhere Beiträge tragen, weil die Abwanderer bisher einkalkulierte AR mitnehmen .
Wer  beispielsweise 50 Jahre seiner guten PKV treu war konnte bisher immer darauf vertrauen, daß keine rückwirkenden Eingriffe in seinen Vertrag möglich sind. Verstehen würde ich, wenn ab heute gebildete AR anders behandelt werden, da sich jeder darauf einstellen kann. Jeder wird einmal alt und muß darauf vertrauen, daß die Vertragsgrundlagen auch in der Kalkulation nicht verschlechtert werden.
Die EU-Schadenversicherungsrichtlinie untersagt ausdrücklich die Portierung von AR. Die Gerichte werden hier noch Arbeit bekommen.
Die Grenze der Portierung ist mit 40 J. willkürlich gesetzt. Warum wird ein 39 - jähriger, der 19 Jahre privat versichert war gegenüber einem 43- jährigen, der erst 3 Jahre PKV-versichert ist , benachteiligt ?
Der Preiswettbewerb, also der Wettbwewerb um die schlechteste und am wenigsten nachhaltige Kalkulation wird doch so gefördert.  Viel besser wäre ein Wettbewerb um die besseren Leistungen und die höhere Beitragsstabilität !
Erfreulich ist, daß immer mehr Makler dies erkennen. Schliesslich wird die EU-VermittlerRichtlinie die Spreu vom Weizen trennen. Die Rechtsanwälte sitzen schon in den Startlöchern.

Autor: Lothar von Helden

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