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Krankheitskosten steuerlich absetzen

Patienten können die Kosten für Brillen, Gehhilfen, Einlagen und Hörgeräte, Zuzahlungen, Fahrtkosten und die Praxisgebühr unter Umständen beim Finanzamt geltend machen. Drauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Denn steuerlich absetzbar ist prinzipiell alles das, was von den Kassen nicht erstattet wird. Das Finanzamt prüfe dabei nicht, ob die angezeigten Arztbesuche, Behandlungen oder Medikament-Verschreibungen notwendig waren. Es muß lediglich die „pro Jahr zumutbare Eigenbelastung“ überschritten werden. Dieser Betrag richtet sich nach Einkommen und Familienstand. Gut verdienende Singles haben dabei weniger von dieser Regel, erläutert BDL-Geschäftsführer Erich Nöll: „Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro müssen zum Beispiel bis zu 3.000 Euro selbst bezahlen. Ein Ehepaar mit ein oder zwei Kindern hingegen muss bei gleichem Einkommen nur bis zu 1.500 Euro selbst tragen. Und Familien mit drei Kindern müssen sogar nur 500 Euro im Jahr selbst aufwenden.“ Patienten sollten daher alle entsprechenden Belege sammeln, raten die Steuerfachleute.

Autor: Dipl.-Kfm. Hartmut Wiesner e.K.

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