Im Antrag die Wahrheit sagen!
Viele gesetzlich Krankenversicherte haben seit Anfang 2005 beim Zahnarzt eine böse Überraschung erlebt: Der Eigenanteil ist deutlich gestiegen. Seitdem zahlen die Krankenkassen für Kronen, Brücken und anderen Zahnersatz nur noch Festzuschüsse zu den Behandlungskosten. Private Versicherer bieten daher Zahn-Zusatzversicherungen an, mit denen der Patient seine Kosten deutlich senken kann. Das Problem: Wenn bereits eine Behandlung ansteht, ist diese im Antrag anzugeben. Dann werden diese Kosten bereits in der Police ausgeschlossen. Werden die geplanten Behandlungen verschwiegen, droht eine Kündigung des Versicherers im Leistungsfall wegen „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“. Doch nur wer seine künftigen Kosten einschätzen kann, findet den passenden Tarif. Eine Beratung eines unabhängigen Beraters oder Versicherungsmaklers ist hier dringend anzuraten.
Autor: Dipl.-Kfm. Hartmut Wiesner e.K.
