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Gesundheitsreform ab 01.04.2007 - Bei den Vorsorgeuntersuchungen ändert sich dennoch erstmal gar nichts

Ab 01. April sollen die sog. empfohlenen Impfungen als Pflichtleistungen in die Satzungen der Krankenkassen aufgenommen werden. Gute Krankenkassen haben die Früherkennungsuntersuchungen allerdings schon bisher bezahlt.
Eine fragwürdige Regelung ist die Koppelung an die Zuzahlungsgrenze von 1% des Einkommens. Wer anstelle der normalen 2%-Grenze die niedrigere 1%-Grenze bekommen will, muss an den vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Wer dies nicht tut und dann an einer Krankheit leidet, für die es Früherkennung gibt, muss den höheren Anteil seines Einkommens an Zuzahlungen aufbringen. Welche Vorsorgeuntersuchungen hierzu gehören, wird erst in den nächsten Monaten durch den gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Dieser Ausschuss muss zunächst klären, wie gut die heutigen Früherkennungsuntersuchungen sind. Nur wenn deren Qualität feststeht, kann man die Koppelung zwischen dem Verhalten des Einzelnen und der finanziellen Belastung errichten und das wird frühestens 2008 feststehen. Das Ziel, mehr für Prävention zu tun, rutscht also in weite Ferne und zeigt einmal mehr die Fragwürdigkeit des neuen Reformgesetzes. Für Prävention hätte die Regierung rasch viel mehr erreichen können, wenn sie die sog. Primärprävention gestärkt hätte, etwa den Kampf gegen Rauchen und Übergewicht.

Autor: Lothar von Helden

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