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3-Jahres-Frist-Stichtag

Wer am 01.01.2007 als Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, weil er oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann noch in die private Krankenversicherung umsteigen. Die Kündigung muss der GKV bis zum 19.01.2007 zugegangen sein. Vorher sollte natürlich bereits der private Vertrag beantragt und policiert sein. Dach dem 19. Januar kann nur noch in die PKV, wer als Arbeitnehmer 3 Jahre nacheinander oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat. Selbständige und Beamte sind von der Regelung nicht betroffen.

Autor: Dipl.-Kfm. Hartmut Wiesner e.K.

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