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Auslandskrankenversicherung |
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Wenn Ihnen im Ausland eine akute Krankheit oder ein Unfall passiert und Sie
gegebenenfalls woandershin transportiert werden müssen, übernimmt die private
Auslandsreisekrankenversicherung die entstehenden Kosten. Dies ist besonders den
Leuten von gesetzlichen Kassen zu empfehlen, wenn diese in Länder Reisen, mit
denen kein Sozialabkommen bzw. entsprechende EU-Vereinbarungen besteht.
Wichtig bei der Auslandskrankenversicherung ist, dass Vorerkrankungen von der
Leistung ausgeschlossen sind. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen
Versicherungsbedingungen. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt, kann man auch
eine Gesundheitsprüfung machen um eventuelle Vorerkrankungen mit in die
Leistungen einzuschließen.
Sie müssen auch darauf achten, ob eine Betriebsreise oder die Urlaubsreise
Versichert ist, da, bei Falschangabe, die Versicherung von Ihren Leistungen
zurücktreten kann. Ob das eine eine Betriebsreise oder die Urlaubsreise
Versichert ist, können Sie in den Vertragsbedingungen nachlesen. (Zum Beispiel
unter: Was ist versichert, Wer ist versichert)
© Autor: Benjamin Hohmann
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